ErwGr. 5

REG_2024_1106 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942 in Bezug auf einen besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt

Der Informationsaustausch zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und den zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten ist von zentraler Bedeutung für die Zusammenarbeit im Hinblick auf potenzielle Verstöße gegen diese Verordnung und deren Aufdeckung sowohl auf den Energiegroßhandelsmärkten als auch auf den Finanzmärkten. Im Rahmen des Informationsaustauschs auf nationaler Ebene zwischen den zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sollten die nationalen Regulierungsbehörden relevante Informationen, die sie erhalten, an die zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und die nationalen Wettbewerbsbehörden weiterleiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.05.2024

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