ErwGr. 38

REG_2024_1143 · über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

Der Umfang des nach dieser Verordnung gewährten Schutzes sollte präzisiert werden, insbesondere im Hinblick auf die in der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) und in der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) festgelegten Beschränkungen für die Eintragung neuer Marken, die mit eingetragenen geografischen Angaben kollidieren. Einer solchen Präzisierung bedarf es auch im Hinblick auf die Inhaber früherer Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere jener an Marken und gleichlautenden Namen, die als geografische Angaben eingetragen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.04.2024

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