Art. 14a

REG_2024_1205 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1770 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali

Die Informationen, die nach dieser Verordnung übermittelt oder nach dieser Verordnung entgegengenommen werden, dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.04.2024

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