ErwGr. 3

REG_2024_1230 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 80/2009, (EU) Nr. 996/2010 und (EU) Nr. 165/2014 hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten in den Bereichen Straßenverkehr und Luftfahrt

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 80/2009 muss jeder Systemverkäufer von Computerreservierungssystemen (CRS) alle vier Jahre und zusätzlich auf Anforderung der Kommission einen unabhängig geprüften Bericht vorlegen, in dem die Eigentumsstruktur und das Leitungsmodell im Einzelnen dargelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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