ErwGr. 2

REG_2024_1257 · über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7), zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission, der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission, der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 der Kommission

Der europäische Grüne Deal, wie ihn die Kommission in ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 angenommen hat, ist die Strategie der Union für die Einleitung eines Übergangs, in dessen Rahmen bis spätestens 2050 eine klimaneutrale und saubere Kreislaufwirtschaft geschaffen werden soll, indem das Ressourcenmanagement optimiert, die Umweltverschmutzung minimiert und gleichzeitig dem Bedarf an Maßnahmen, die tiefgreifende Veränderungen bewirken, Rechnung getragen wird. Die Union hat sich auch zur Umsetzung der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und von deren Zielen für nachhaltige Entwicklung verpflichtet. In der von der Kommission im Dezember 2020 angenommenen Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und in dem von der Kommission im Mai 2021 angenommenen EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ wird speziell auf die im europäischen Grünen Deal thematisierten Aspekte der verkehrsbedingten Umweltverschmutzung eingegangen. Andere für diese Initiative besonders relevante Maßnahmen umfassen beispielsweise den Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4), die von der Kommission im März 2020 vorgestellte neue Industriestrategie für Europa, die Überarbeitung anhand der Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) der CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und für leichte Nutzfahrzeuge gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) sowie den Vorschlag für eine Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge gemäß der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates (7).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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