Art. 17a

REG_2024_1264 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit

(1)Bis 31. Dezember 2030 und danach alle fünf Jahre veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung. In diesem Bericht werden a) die Wirksamkeit dieser Verordnung im Hinblick auf die Erreichung ihrer Ziele gemäß Artikel 1 Absatz 1 und b) die Fortschritte bei der Sicherstellung einer engeren Koordination der Wirtschaftspolitik und einer dauerhaften Konvergenz der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des AEUV überprüft.
(2)Der Bericht gemäß Absatz 1 wird gegebenenfalls von einem Vorschlag zur Änderung der vorliegenden Verordnung begleitet.
(3)Der in Absatz 1 genannte Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 17a REG_2024_1264 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 17a REG_2024_1264 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.