ErwGr. 85

REG_2024_1309 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)

Für die Zwecke der Erhebung von Daten, der Überwachung, Überprüfung und Berichterstattung über die Auswirkungen der Vorschriften über Intra-EU-Kommunikation sollten die Kommission, das GEREK, die nationalen Regulierungsbehörden und gegebenenfalls andere betroffene zuständige Behörden alle Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen, die von den Anbietern weitergegeben werden, vertraulich behandeln. Der Schutz vertraulicher Informationen sollte die zuständigen nationalen Behörden jedoch nicht daran hindern, diese Informationen zeitnah weiterzugeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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