ErwGr. 29

REG_2024_1348 · zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

Die Einreichung des Antrags ist die Handlung, mit der der Antrag auf internationalen Schutz formalisiert wird. Der Antragsteller sollte darüber unterrichtet werden, wie und wo er seinen Antrag auf internationalen Schutz einreichen kann, und es sollte ihm effektiv Gelegenheit gegeben werden, dies zu tun. In dieser Stufe muss er so bald wie möglich alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände und Unterlagen vorlegen, die zur Begründung und Ergänzung seines Antrags benötigt werden, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Die Frist für das Verwaltungsverfahren beginnt mit dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags. Kurz nach Einreichung des Antrags sollte dem Antragsteller ein Dokument ausgehändigt werden, in dem sein Status als Antragsteller vermerkt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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