ErwGr. 7

REG_2024_1348 · zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

Ein gemeinsames Verfahren für die Zuerkennung und den Entzug internationalen Schutzes soll die Sekundärmigration von Antragstellern zwischen Mitgliedstaaten, soweit sie auf rechtliche Unterschiede zurückzuführen ist, eindämmen — indem die Verfahren gestrafft und die Rechte und Pflichten der Antragsteller sowie die Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflichten präzisiert werden — und gleiche Bedingungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1347 in den Mitgliedstaaten schaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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