ErwGr. 1

REG_2024_1349 · zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148

Die Union, die einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bildet, sollte sicherstellen, dass es keine Personenkontrollen an den Binnengrenzen gibt, und einen Rahmen für gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl und Migration, für die Kontrolle der Außengrenzen und für Rückführung sowie zur Verhinderung unerlaubter Migrationsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten schaffen, der sich auf der Grundlage der Solidarität und einer gerechten Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten gründet und auch Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen gegenüber angemessen ist und die Grundrechte uneingeschränkt achtet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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