Art. 13 – Finanzielle Unterstützung

REG_2024_1350 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147

Die finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1147.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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