ErwGr. 4

REG_2024_1350 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) forderte die Staaten am 19. September 2016 nachdrücklich auf, ihre Neuansiedlungsbemühungen zu verstärken, und sah einen umfassenden Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen vor, in dessen Grenzen die Staaten das Ziel verfolgen, Neuansiedlungen und andere legale Einreisemöglichkeiten in einem Umfang bereitzustellen, der es ermöglicht, den vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) erhobenen jährlichen Neuansiedlungsbedarf zu decken. Im Globalen Pakt für Flüchtlinge, der am 17. Dezember 2018 von der Generalversammlung der VN angenommen wurde, ist vorgesehen, dass die Staaten um freiwillige Beiträge gebeten werden, um Neuansiedlungsprogramme einzurichten oder auszuweiten, zu vergrößern und zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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