ErwGr. 42

REG_2024_1350 · zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147

Ein Hochrangiger Ausschuss sollte eingerichtet werden, um die Interessenträger zur Umsetzung des Unionsrahmens zu konsultieren. Der Hochrangige Ausschuss sollte die Kommission bei Fragen der Umsetzung des Unionsrahmens beraten, unter anderem — unter Berücksichtigung der Prognose des UNHCR über den globalen Neuansiedlungsbedarf — hinsichtlich einer empfohlenen Anzahl aufzunehmender Personen und der Regionen oder Drittstaaten, aus denen die Aufnahme erfolgen soll. Der Hochrangige Ausschuss sollte Empfehlungen aussprechen können. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten ersuchen, in der Sitzung des Hochrangigen Ausschusses auf freiwilliger Basis die Einzelheiten ihrer Beteiligung, einschließlich der Art der Aufnahme und der Staaten, aus denen die Aufnahme erfolgen soll, und ihren jeweiligen Anteil an der Gesamtzahl der aufzunehmenden Personen im Rahmen des Unionsplans anzugeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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