ErwGr. 39

REG_2024_1351 · über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

Die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen über das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats und die Rechte und Pflichten der Antragsteller in diesem Verfahren sowie der entsprechenden rechtlichen Unterstützung liegt sowohl im Interesse der Mitgliedstaaten als auch der Antragsteller. Im Interesse der Erhöhung der Wirksamkeit des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats, und damit die in dieser Verordnung festgelegten Zuständigkeitskriterien ordnungsgemäß angewandt werden, sollte die Rechtsberatung als ein integraler Bestandteil des Systems zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats eingeführt werden. Zu diesem Zweck sollte den Antragstellern auf Antrag Rechtsberatung zur Verfügung gestellt werden, um sie in Bezug auf die Anwendung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats zu beraten und zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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