ErwGr. 6

REG_2024_1351 · über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

Der gemeinsame Rahmen ist erforderlich, um dem zunehmenden Phänomen der Ankunft von zum Teil unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen von Personen, die internationalen Schutz benötigen bzw. diesen nicht benötigen, zu begegnen und es wird anerkannt, dass die Verantwortung für irregulär ankommende Migranten und Asylsuchende in der Union nicht von einzelnen Mitgliedstaaten allein, sondern von der Union als Ganzes bewältigt werden sollte. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung sollte auch aufgenommene Personen umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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