ErwGr. 12

REG_2024_1359 · zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147

Massenankünfte von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen könnten dazu führen, dass ein Mitgliedstaat nicht in der Lage ist, die Anträge von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen auf internationalen Schutz im Einklang mit den Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/1351 und der Verordnung (EU) 2024/1348 zu bearbeiten; dies wirkt sich auf das Funktionieren des Asyl- und Migrationssystems nicht nur in diesem Mitgliedstaat, sondern in der Union insgesamt aus. Es ist daher erforderlich, spezifische Vorschriften und Mechanismen festzulegen, die wirksame Maßnahmen zur Bewältigung solcher Situationen ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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