ErwGr. 4

REG_2024_1359 · zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147

Auch wenn die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen getroffen werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Krisensituation oder eine Situation höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl aus Umständen entsteht, die sich der Kontrolle der Union und ihrer Mitgliedstaaten entziehen. Zu diesen außergewöhnlichen Situationen können Massenankünfte von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen im Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten, Situationen der Instrumentalisierung von Migranten durch einen Drittstaat oder einen feindseligen nichtstaatlichen Akteur mit dem Ziel, den Mitgliedstaat oder die Union zu destabilisieren, oder eine Situation höherer Gewalt in dem jeweiligen Mitgliedstaat zählen. Unter solchen Umständen ist es möglich, dass die Maßnahmen und die Flexibilität, die in der Verordnung (EU) 2024/1351 und in der Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) vorgesehen sind, möglicherweise nicht für die Bewältigung solcher außergewöhnlicher Situationen ausreichen. Diese außergewöhnlichen Situationen unterscheiden sich von jenen, in denen ein Mitgliedstaat aufgrund der kumulativen Wirkung von Ankünften auf seine gut vorbereiteten Asyl-, Aufnahme- und Migrationssysteme mit einer ausgeprägten Migrationslage konfrontiert ist, oder in der ein Mitgliedstaat aufgrund der Größenordnung der Ankünfte, die nicht das Ausmaß von Massenankünften erreichen, unter Migrationsdruck steht, die dennoch für seine gut vorbereiteten Systeme unverhältnismäßige Verpflichtungen mit sich bringt und für die in der Verordnung (EU) 2024/1351 die einschlägigen Maßnahmen vorgesehen sind. Ferner berührt diese Verordnung nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 4 REG_2024_1359 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 4 REG_2024_1359 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.