ErwGr. 57

REG_2024_1359 · zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147

Antragsteller, deren Anträge im Rahmen des in dieser Verordnung vorgesehenen raschen Verfahrens geprüft werden, sollten gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) 2024/1348 ein Dokument erhalten, das ihren Status in einer Sprache bescheinigt, die sie verstehen oder von der vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sie verstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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