ErwGr. 2

REG_2024_1439 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fenazaquin, Mepiquat und Propamocarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In Bezug auf Fenazaquin wurde bei dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Einfuhrtoleranzen hinsichtlich der Anwendung des genannten Stoffs bei Hopfen in den Vereinigten Staaten gestellt. Der Antragsteller wies nach, dass die in den Vereinigten Staaten zugelassenen Verwendungen von Fenazaquin bei Hopfen zu Rückständen führen würden, die die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten RHG überschreiten, und dass höhere RHG erforderlich wären, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kultur zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2024

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