ErwGr. 57

REG_2024_1449 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan

Die Kommission sollte auf Ersuchen des Europäischen Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens detaillierte Informationen über die Ausführung des Haushaltsplans der Union im Rahmen der Fazilität bereitstellen, insbesondere über durchgeführte Prüfungen, einschließlich aufgedeckter Schwachstellen und ergriffener Abhilfemaßnahmen, und über die Vergabe von Aufträgen für Investitionen im Rahmen des WBIF, einschließlich — sofern zutreffend — des Betrags der Kofinanzierung der Begünstigten sowie anderer Quellen von Beiträgen, darunter andere Finanzierungsinstrumente der Union.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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