ErwGr. 69

REG_2024_1449 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan

Die Begünstigten sollten freie pluralistische Medien unterstützen, die das Verständnis der Werte der Union und der Vorteile und Verpflichtungen einer eventuellen Unionsmitgliedschaft stärken und fördern und gleichzeitig entschlossene Maßnahmen zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland ergreifen. Sie sollten auch für eine proaktive, klare und kohärente öffentliche Kommunikation, auch über die Unterstützung durch die Union, sorgen. Die Empfänger von Unionsmitteln sollten im Einklang mit den Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU aktiv deren Herkunft bekannt machen und dafür sorgen, dass die Finanzierung durch die Union Sichtbarkeit erhält.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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