ErwGr. 8

REG_2024_1451 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Lebensmittelzusatzstoffe Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354)

Unter Berücksichtigung der Neubewertung durch die Behörde, insbesondere der Festlegung eines Gruppen-ADI-Werts für Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354), ist es angezeigt, diese Lebensmittelzusatzstoffe aus Gruppe I zu streichen, eine neue Gruppe für sie zu bilden und ihre Verwendungsbedingungen zu überprüfen. Angesichts der übermittelten Daten über die Verwendungen dieser Lebensmittelzusatzstoffe gemäß den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist es außerdem angezeigt, die derzeitigen Bedingungen für die Verwendung dieser Lebensmittelzusatzstoffe zu ändern, indem die Zulassungen für Lebensmittelkategorien widerrufen werden, für die aufgrund der Aufforderung zur Übermittlung von Daten keine Daten vorgelegt wurden. Außerdem ist es angesichts dieser übermittelten Daten über die Verwendungen und der von der Behörde berechneten ernährungsbedingten Exposition angezeigt, numerische Verwendungshöchstmengen für die Lebensmittelkategorien festzulegen, für die Daten übermittelt wurden. Außerdem ist es angezeigt, einige Unstimmigkeiten in Bezug auf die Verwendungsbedingungen für Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E 335) und Kaliumtartrate (E 336) in verschiedenen Kategorien zu beseitigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2024

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