ErwGr. 9

REG_2024_1468 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 in Bezug auf Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl, Änderungen der GAP-Strategiepläne, Überprüfung der GAP-Strategiepläne und Ausnahmen von Kontrollen und Sanktionen

Da die Verpflichtung, einen Anteil des Ackerlandes für nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorzusehen, derzeit im Rahmen der ersten Anforderung des GLÖZ-Standards Nr. 8 gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 vorgesehen ist, müssen Landwirte, die Direktzahlungen und Interventionen gemäß den Artikeln 70, 71 und 72 der genannten Verordnung beantragen, diese Anforderung erfüllen, ohne dass die entstandenen Kosten oder Einkommensverluste ausgeglichen werden. Dies kann in bestimmten Fällen eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Landwirte und Begünstigten mit sich bringen, insbesondere da auf dem für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente im Rahmen des GLÖZ-Standards Nr. 8 vorgesehenen Ackerland keine pflanzliche oder tierische Erzeugung möglich ist. Angesichts des Aufwands und der Auswirkungen für bestimmte Landwirte und die außergewöhnliche Bandbreite an Schwierigkeiten und Unsicherheiten, mit denen sie konfrontiert sind, könnte die Anforderung, nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente auf Ackerland vorzusehen, besser im Rahmen eines Instruments erfüllt werden, das mehr Flexibilität und vor allem einen Anreiz bietet, indem die mit solchen nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen verbundenen Kosten und Einkommensverluste zumindest teilweise ausgeglichen werden. Dementsprechend sollte Artikel 31 der Verordnung (EU) 2021/2115 geändert werden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Öko-Regelungen unterstützen, die — auf Ackerland — Verfahren zur Erhaltung nichtproduktiver Flächen, wie brachliegender Flächen, und zur Schaffung neuer Landschaftselemente einschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 9 REG_2024_1468 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 9 REG_2024_1468 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.