ErwGr. 2

REG_2024_1595 · zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EU) 2023/1783 hinsichtlich der Übergangsbestimmung zur Geltung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf bestimmte Wirkstoffe

Erwägungsgrund 10 der Verordnung (EU) 2023/1783 gibt die Gründe für die Übergangsbestimmung des Artikels 2 der genannten Verordnung an. Die deutsche und spanische Sprachfassung dieses Erwägungsgrunds enthalten denselben Fehler wie Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/1783.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.06.2024

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