ErwGr. 42

REG_2024_1610 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 im Hinblick auf die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und die Einbeziehung von Meldepflichten, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/956

Das bestehende System mehrjähriger Emissionsgutschriften und Emissionslastschriften sollte bis 2039 verlängert werden, da sich die CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben über 2030 hinaus bis 2040 weiterhin verschärfen und zukunftsorientierte technische Entwicklungen der Hersteller in diesem Zeitraum erfordern. Die Hersteller sollten jedoch alle noch offenen Emissionslastschriften in den Jahren 2029, 2034 und 2039 einlösen. Emissionsgutschriften sollten automatisch auslaufen, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren nach ihrem Erwerb verwendet wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.06.2024

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