ErwGr. 100

REG_2024_1679 · über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013

Es ist notwendig, die Verordnung (EU) 2021/1153 zu ändern, um ihre Bestimmungen im Hinblick auf die Integration der Kernnetzkorridore in die Europäischen Verkehrskorridore anzupassen. Die Definition und der Verlauf der Europäischen Verkehrskorridore sollten in dieser Verordnung festgelegt werden und die in der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegten Kernnetzkorridore ersetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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