ErwGr. 70

REG_2024_1679 · über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013

Die Nutzung von IKT-Systemen, die eine intelligente Durchsetzung auf der Grundlage des Austauschs von Echtzeitdaten zwischen Wirtschaftsakteuren und Durchsetzungsbehörden ermöglicht, die zur Kontrolle der Einhaltung der geltenden regulatorischen Anforderungen erforderlich sind, einschließlich bei in Fahrt befindlichen Fahrzeugen, sollte gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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