ErwGr. 15

REG_2024_1717 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der operativen Aspekte der Verwaltung der Außengrenzen, einschließlich des Informationsaustauschs, der Bereitstellung von Ausrüstung, des Kapazitätsaufbaus und Schulungen für nationale Grenzschutzbeamte, gezielter Informationen und Risikoanalysen, der Entsendung der ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache sowie der Unterstützung von Such- und Rettungseinsätzen für Personen in Seenot, die im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) eingeleitet und ausgeführt werden. Das neue Mandat der Agentur bietet den Mitgliedstaaten beträchtliche Möglichkeiten, bei ihren Grenzkontrollaufgaben unter anderem im Hinblick auf Screening- und Rückführungsmaßnahmen unterstützt zu werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2024

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