ErwGr. 37

REG_2024_1717 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

Der neue Schutzmechanismus für den Schengen-Raum sollte es dem Rat ermöglichen, auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss zur Genehmigung der Wiedereinführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen zu erlassen, wenn eine gesundheitliche Notlage großen Ausmaßes auf Unionsebene festgestellt wurde. Da ein solcher Beschluss, der die Möglichkeit der Mitgliedstaaten regelt, unter bestimmten Umständen vorübergehend Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereinzuführen oder zu verlängern, politisch sensibel ist, sollten die Durchführungsbefugnisse für seinen Erlass dem Rat übertragen werden, der sich dabei auf einen Vorschlag der Kommission stützt. Dieser Beschluss sollte geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Folgen enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.06.2024

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