ErwGr. 4

REG_2024_1732 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 im Hinblick auf eine EuroHPC-Initiative für Start-up-Unternehmen zur Stärkung der europäischen Führungsrolle auf dem Gebiet der vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz

Da sich die leistungsstärksten Hochleistungsrechenkapazitäten der Union, die Weltklasseniveau haben, in den Einrichtungen des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen (im Folgenden „Gemeinsames Unternehmen“) befinden, sollten diese Einrichtungen zugänglich gemacht werden, damit diese Unionsinitiative Wirklichkeit werden kann. Es ist folglich notwendig, zu den bestehenden sechs Zielen des Gemeinsamen Unternehmens ein siebtes Ziel in Bezug auf den Beitrag seiner Supercomputer zu dieser neuen KI-Initiative der Union hinzuzufügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.07.2024

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