ErwGr. 103

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Da es ohne eine große Anzahl qualifizierter Arbeitskräfte nicht möglich sein wird, die Fertigungskapazitäten für wichtige Netto-Null-Technologien in der Union zu stärken, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und für ihn zu gewinnen, insbesondere Frauen, junge Menschen, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), Menschen mit einem Migrationshintergrund, ältere Personen und Menschen mit Behinderungen. Zudem sollte dies auch Arbeitskräfte aus Drittländern umfassen, da die Union nur eine geringe Anzahl qualifizierter Migranten anzieht. Im Einklang mit den Zielen der Empfehlung des Rates zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität ist eine besondere Unterstützung des Arbeitsplatzwechsels für Arbeitskräfte in nicht mehr gebrauchten und schrumpfenden Sektoren wichtig. Dies bedeutet, in Kompetenzen für alle zu investieren und gleichzeitig einen zielgerichteten Ansatz mit Blick auf schutzbedürftige Gruppen und Übergangsregionen zu verfolgen. Das Endziel sollte die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in der Union sein, die für Netto-Null-Technologien im Einklang mit den beschäftigungs- und ausbildungspolitischen Zielen der Säule erforderlich sind, wozu faire und angemessene Löhne, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und die Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsplätze sowie des Rechts auf hochwertiges lebenslanges Lernen gehören. Ein Fach- und Arbeitskräftemangel kann auch auf unattraktive Arbeitsplätze und schlechte Arbeitsbedingungen zurückzuführen sein. Die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität in Branchen und Unternehmen mit schlechten Arbeitsbedingungen ist daher ein wichtiges Element, um Arbeitskräfte anzuziehen. Indem auf bestehenden Initiativen wie dem EU-Kompetenzpakt, auf Maßnahmen auf EU-Ebene zur Erfassung von Daten über Kompetenzen und die Vorhersage des Kompetenzbedarfs — wie durch das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und die Europäische Arbeitsbehörde — sowie auf Konzepten für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen aufgebaut wird und diese vollständig berücksichtigt werden, besteht das Ziel darin, alle Akteure zu mobilisieren, um die Relevanz der Ausbildungsprogramme zu gewährleisten und ihre Nutzung zu steigern, einschließlich die Behörden der Mitgliedstaaten, auch auf regionaler und lokaler Ebene, Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung, Sozialpartner und die Industrie, insbesondere KMU, sowie alle Arten von Hochschulen, um den Qualifikationsbedarf zu ermitteln, Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu entwickeln und diese in großem Maßstab rasch und operativ umzusetzen. Strategische Projekte für Netto-Null-Technologien spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten die einschlägige finanzielle Unterstützung sicherstellen, unter anderem durch die Nutzung der Möglichkeiten des Unionshaushalts durch Instrumente wie den ESF+, InvestEU, den Fonds für einen gerechten Übergang, Horizont Europa, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, die Aufbau- und Resilienzfazilität, den mit Artikel 10d der Richtlinie 2003/87/EG eingerichteten Modernisierungsfonds, REPowerEU, das Binnenmarktprogramm und STEP. Die finanzielle Unterstützung sollte eine Startfinanzierung umfassen, die von der Kommission bereitgestellt wird, um die europäischen Akademien für eine Netto-Null-Industrie (im Folgenden „Akademien“) einzurichten und ihren Betrieb zu ermöglichen, damit sie drei Jahre nach ihrer Einrichtung finanziell tragfähig sind, auch durch finanzielle Beiträge des Privatsektors.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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