ErwGr. 45

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Um sicherzustellen, dass Speicherstätten unter soliden Marktbedingungen entwickelt werden, sollte die Kommission eine Bewertung durchführen, bei der das Verhältnis zwischen der konkreten Nachfrage nach Injektionskapazität aus Projekten zur CO2-Abscheidung und der wichtigsten für den Transport von CO2 erforderlichen Infrastruktur, die sich in der Entwicklung befindet oder planmäßig bis 2030 betriebsbereit sein soll, und den Verpflichtungen in Bezug auf die Speicherkapazitäten für 2030 untersucht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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