ErwGr. 91

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Mit der Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates (39) wird den Mitgliedstaaten eine zusätzliche, nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von 20 Mrd. EUR bereitgestellt, um die Energieeffizienz zu fördern und fossile Brennstoffe zu ersetzen, unter anderem durch EU-Projekte für eine Netto-Null-Industrie. Wie in den Leitlinien der Kommission zu den REPowerEU-Kapiteln dargelegt, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates (40) in das REPowerEU-Kapitel ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in die Fertigung von Netto-Null-Technologien und in industrielle Innovationen aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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