ErwGr. 33

REG_2024_1747 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union

Kommt die Kommission auf der Grundlage der entsprechenden Bewertung zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten Unterstützung bei der Beseitigung von Hindernissen auf den Märkten für Strombezugsverträge benötigen, so sollte sie spezifische Leitlinien erstellen können. Der Schwerpunkt dieser Leitlinien sollte auf der Beseitigung von Hindernissen liegen, die den Ausbau der Märkte für Strombezugsverträge, einschließlich grenzüberschreitender Strombezugsverträge, verhindern. Diese Hindernisse können zahlreiche Formen annehmen: von rechtlichen Hindernissen, insbesondere unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Verfahren oder Gebühren, über die Rolle von Herkunftsnachweisen bis hin zur Behandlung von Strombezugsverträgen beim Zugang potenzieller Abnehmer zu Finanzierungslösungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.06.2024

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