Art. 19 – Ökodesign-Forum

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Die Kommission setzt ein Ökodesign-Forum als Sachverständigengruppe ein, an der von den Mitgliedstaaten benannte Sachverständige und alle an dem in Rede stehenden Produkt oder der in Rede stehenden Produktgruppe interessierten Kreise ausgewogen und wirksam beteiligt sind.
Das Ökodesign-Forum leistet insbesondere Beiträge in folgender Form:
a)Ausarbeitung von Ökodesign-Anforderungen,
b)Ausarbeitung von Arbeitsplänen,
c)Prüfung der Wirksamkeit der festgelegten Marktüberwachungsmechanismen,
d)Beurteilung von Selbstregulierungsmaßnahmen,
e)Beurteilung des Verbots der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte zusätzlich zu denen, die in der Liste in Anhang VII enthalten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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