Art. 26 – Konsolidierte Information zu unverkauften Verbraucherprodukten

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Die Kommission veröffentlicht spätestens am 19. Juli 2027 und danach alle 36 Monate auf ihrer Website konsolidierte Informationen über die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte und macht dabei folgende Angaben:
a)Verbreitung der Vernichtung bestimmter Gruppen unverkaufter Verbraucherprodukte pro Jahr auf der Grundlage der von den Wirtschaftsteilnehmern gemäß Artikel 24 Absatz 1 offengelegten Informationen;
b)relative Umweltauswirkungen der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte je Produktgruppe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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