ErwGr. 14

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäudekomponenten, die Teil der Gebäudehülle sind, und Systemanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, die ordnungsgemäße Installation und angemessene Dimensionierung, Einstellung und Überwachung der gebäudetechnischen Systeme in neuen oder bestehenden Gebäuden, festlegen. Es steht im Einklang mit den Zielen dieser Verordnung, dass diese Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz unter bestimmten Umständen die Installation energieverbrauchsrelevanter Produkte gemäß dieser Verordnung und ihrer delegierten Rechtsakte einschränken können, sofern diese Anforderungen keine ungerechtfertigte Marktbarriere darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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