ErwGr. 39

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Um eine wirksame Einführung des digitalen Produktpasses sicherzustellen, sollten seine technische Gestaltung, seine Datenanforderungen und seine Funktionsweise einer Reihe grundlegender technischer Anforderungen genügen, die eine Grundlage für die einheitliche Einführung des digitalen Produktpasses in allen Wirtschaftsbereichen bieten. Es sollten technische Spezifikationen festgelegt werden, damit diese grundlegenden Anforderungen wirksam umgesetzt werden können, und zwar entweder in Form harmonisierter Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder als Ausweichlösung in Form von gemeinsamen Spezifikationen, die von der Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten angenommen wurden. Die technische Gestaltung sollte sicherstellen, dass die Daten im digitalen Produktpass gemäß den einschlägigen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre geschützt sind. Es ist notwendig, dass der digitale Produktpass in einem offenen Dialog mit internationalen Partnern entwickelt wird, damit deren Standpunkte bei der Erarbeitung der technischen Spezifikationen berücksichtigt werden und sichergestellt ist, dass sie zum Abbau von Handelshemmnissen für umweltfreundlichere Produkte mit längerem Lebenszyklus und längerem Verbleib in der Kreislaufwirtschaft beitragen, die Kosten für nachhaltige Investitionen, Vermarktung und Befolgung der Auflagen senken und Innovationen fördern. Es ist wichtig, dass technische Spezifikationen und Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette, damit sie wirksam umgesetzt werden können, so weit wie möglich einvernehmlich sowie unter Einbeziehung von und in konstruktiver Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren, einschließlich Normungsgremien, Industrieverbänden, Start-up-Unternehmen, Verbraucherorganisationen, Sachverständigen, nichtstaatlichen Organisationen und internationalen Partnern einschließlich Entwicklungsländern erarbeitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 39 REG_2024_1781 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 39 REG_2024_1781 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.