ErwGr. 73

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit eines Produkts über die gesamte Lieferkette erleichtert den Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgabe, Wirtschaftsteilnehmer aufzuspüren, die nicht konforme Produkte in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt haben. Wirtschaftsteilnehmer sollten daher verpflichtet werden, die Informationen über ihre Transaktionen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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