Die Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle in die Union sollten daher verpflichtet werden, den einschlägigen zuständigen Behörden Informationen über die von Exporteuren in die Union und Drittlandserzeugern ergriffenen Maßnahmen auf dem Gebiet der Messung, Meldung, Prüfung und Minderung von Methanemissionen vorzulegen, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von regulatorischen oder freiwilligen Maßnahmen zur Kontrolle der Methanemissionen von Drittlandserzeugern, die Rohöl, Erdgas oder Kohle liefern, wie etwa LDAR-Untersuchungen oder Maßnahmen zur Kontrolle und Beschränkung von Ausblas- und Abfackelvorgängen. Der Umfang der Messung und Berichterstattung, der in den Informationspflichten für Importeure festgelegt ist, sollte demjenigen entsprechen, der für Betreiber in der Union gilt. Darüber hinaus sollte die Verpflichtung für Importeure, Informationen über Maßnahmen zur Kontrolle der Methanemissionen bereitzustellen, keinen größeren Aufwand erfordern als die entsprechende Verpflichtung für Unionsbetreiber. Die Mitgliedstaaten sollten die Informationen über diese Maßnahmen an die Kommission weiterleiten. Auf der Grundlage dieser Informationen sollte die Union eine Methan-Transparenzdatenbankeinrichten und pflegen, die unter anderem Informationen enthält, die von Unternehmen der Union und von Importeuren von Rohöl, Erdgas und Kohle gemeldet werden. Eine solche Datenbank würde als Informationsquelle für Kaufentscheidungen von Importeuren von Rohöl, Erdgas und Kohle sowie für andere Interessenträger und die Öffentlichkeit dienen. Zusätzlich zur Methan-Transparenzdatenbank sollte die Kommission Methanleistungsprofile mit Daten zu den Methanemissionen im Zusammenhang mit Rohöl, Erdgas und Kohle, das bzw. die in der Union in Verkehr gebracht wird, entwickeln. Diese Profile sollten auch eine Bewertung der Bemühungen umfassen, die von Erzeugern in der Union, Importeuren sowie Drittlandserzeugern und -exporteuren fossiler Energie in die Union auf dem Gebiet der Messung und Berichterstattung sowie zur Reduzierung ihrer Methanemissionen unternommen werden. Diese Profile sollten außerdem Informationen über die Regulierungsmaßnahmen enthalten, die in Drittländern, in denen Rohöl, Erdgas und Kohle gefördert wird, bezüglich der Messung, Meldung, Prüfung und Minderung ergriffen werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024
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