ErwGr. 75

REG_2024_1787 · über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

Die Kommission sollte keine Dialoge mit Drittländern über Vorgänge mit extrem hohen Emissionen aufnehmen, keine Gleichwertigkeitsbeschlüsse erlassen und nicht die Aufnahme von Verhandlungen über einen Rahmen über Zusammenarbeit empfehlen, falls dies zur Umgehung restriktiver Maßnahmen für die Einfuhr von Rohöl, Erdgas und Kohle führen könnte, die nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) oder Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlassen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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