ErwGr. 68

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Die Kommission sollte selbst in der Lage sein, den Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung von Wasserstoff umzusetzen, oder sollte dies über die einschlägigen Dienstleister tun können. Beschließt die Kommission, einen solchen Mechanismus über einen Dienstleister umzusetzen, sollten die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung in Bezug auf die Verträge mit Dienstleistern, die Kriterien für die Auswahl der Dienstleister und die Aufgaben der Dienstleister Anwendung finden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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