ErwGr. 80

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Um hinsichtlich der Entwicklung des Wasserstoffnetzes in der Union Transparenz zu gewährleisten, sollte ENNOH einen nicht bindenden unionsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan für Wasserstoff (im Folgenden „unionsweiter zehnjähriger Netzentwicklungsplan für Wasserstoff“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren, der auf die Erfordernisse der sich entwickelnden Wasserstoffmärkte ausgerichtet ist. Der unionsweite Netzentwicklungsplan für Wasserstoff sollte praktikable Wasserstofftransportnetze und erforderliche Netzverbindungen umfassen, die aus kommerzieller Sicht relevant sind. ENNOH sollte sich an der Entwicklung der energiesystemweiten Kosten-Nutzen-Analyse — einschließlich des integrativen Energiemarkt- und -netzmodells, das sowohl Strom- als auch Erdgas- und Wasserstofftransportinfrastruktur sowie Speicheranlagen, LNG-Anlagen und Elektrolyseure umfasst — beteiligen, ebenso an der Entwicklung der Szenarien für die zehnjährigen Netzentwicklungspläne und des Berichts über die Ermittlung von Infrastrukturlücken gemäß den Artikeln 11, 12 und 13 der Verordnung (EU) 2022/869 für die Entwicklung der Unionslisten von Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse. Dabei sollte ENNOH eng mit dem Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (im Folgenden „ENTSO (Strom)“) und ENTSO (Gas) zusammenarbeiten, um die Integration des Energiesystems zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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