ErwGr. 2

REG_2024_1803 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

Verordnung (EU) 2022/2309 verleiht dem Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates (3) Wirksamkeit; sie sieht das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vor, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder dem zuständigen Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen als verantwortlich für die Beteiligung anoder die Unterstützung von Bandengewalt, kriminellen Aktivitäten oder Menschenrechtsverletzungen oder für sonstige Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis und der Region untegraben, benannt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.06.2024

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