Art. 1

REG_2024_1808 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 in Bezug auf den Zeitpunkt, ab dem niedrigere Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide in Lebensmitteln gelten

Die Verordnung (EU) 2023/915 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Der einleitende Satz erhält folgende Fassung: „Lebensmittel, die vor den unter den Buchstaben a bis n genannten Zeitpunkten rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben:“; b) Die folgenden Buchstaben werden angefügt: „l) 1. Juli 2024 hinsichtlich der Höchstgehalte für Ergotalkaloide gemäß Anhang I Nummer 1.8.2.1; m) 1. Juli 2025 hinsichtlich der Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien gemäß Anhang I Nummer 1.8.1.2; n) 1. Juli 2028 hinsichtlich der Höchstgehalte für Ergotalkaloide gemäß Anhang I Nummer 1.8.2.1a und 1.8.2.3“;
2.Anhang I wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.07.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 REG_2024_1808 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 REG_2024_1808 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.