ErwGr. 4

REG_2024_1808 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 in Bezug auf den Zeitpunkt, ab dem niedrigere Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloide in Lebensmitteln gelten

Nach eingehender Prüfung der vorgelegten Informationen wird der Schluss gezogen, dass die niedrigeren Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeiteten Roggenkörnern und Ergotalkaloide in Mahlerzeugnissen aus Weizen (mit einem Aschegehalt von weniger als 900 mg/100 g Trockenmasse), Roggenmahlerzeugnissen und Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, noch nicht erreichbar sind, da die Prävalenz von Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in Getreide aufgrund der klimatischen Bedingungen gestiegen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.07.2024

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