ErwGr. 3

REG_2024_1821 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Eisen-Milchkaseinat als Zusatz zu Lebensmitteln und zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/949 der Kommission (3) wurde Eisen-Milchkaseinat unter spezifischen Bedingungen als neuartiges Lebensmittel in — unter anderem — bestimmten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.06.2024

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