ErwGr. 5

REG_2024_1829 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren

Da es nicht mehr im Interesse der Union liegt, das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.2857 aufrechtzuerhalten, sollte dieses Kontingent mit Wirkung vom 1. Juli 2024 geschlossen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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