ErwGr. 3

REG_2024_1834 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission

Wie die Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 ergab, sind Ventilatoren in der Union bedeutende Stromverbraucher. So hätte der Stromverbrauch von Ventilatoren Schätzungen zufolge ohne die Verordnung (EU) Nr. 327/2011 im Jahr 2020 336 TWh betragen und Emissionen von 132 Mio. t CO2-Äquivalent verursacht, und bis 2030 dürfte er aufgrund der erwarteten zunehmenden Marktverbreitung von Ventilatoren auf 384 TWh ansteigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.07.2024

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