ErwGr. 2

REG_2024_1849 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber im Hinblick auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte, die Ausfuhr-, Einfuhr- und Herstellungsbeschränkungen unterliegen

Quecksilber ist eine Chemikalie, die aufgrund ihres weiträumigen Transports in der Atmosphäre, ihrer Persistenz, nachdem sie durch anthropogene Aktivitäten in die Umwelt eingetragen wurde, und ihrer Fähigkeit zur Bioakkumulation in Ökosystemen ein weltweites Umweltproblem darstellt. Quecksilber hat auch erhebliche negative Folgen für die menschliche Gesundheit und wird über die Plazenta oder beim Stillen von der Mutter auf das Kind weitergegeben. Die Quecksilberbelastung der Umwelt kann auf anthropogene Aktivitäten zurückgehen, u. a. eine unzureichende Behandlung von Quecksilberabfällen, Feuerbestattungen oder die unsachgemäße Verwendung der vorgeschriebenen Abscheider in Zahnarztpraxen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.07.2024

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